Rechtssatz RS0108022
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108022
Entscheidungsdatum
10.06.1997
Norm
Beitrittsvertrag Österreich EU Art70
TirGVG §14
TirGVG §32
Rechtssatz
Es ist unbedenklich, die Verbücherung eines Erwerbsvorgangs gemäß § 32 TirGVG 1996 von der Vorlage einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung abhängig zu machen, die die Einhaltung der "Zweitwohnsitzregelung" bestätigt, weil vergleichbare Beschränkungen des Grundverkehrs bereits im TirGVG 1993 (insbesondere § 14 leg cit) enthalten waren und daher zu den durch Art 70 des Beitrittsvertrages bis 31.12.1999 ausdrücklich aufrechterhaltenen Rechtsvorschriften gehören.Es ist unbedenklich, die Verbücherung eines Erwerbsvorgangs gemäß Paragraph 32, TirGVG 1996 von der Vorlage einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung abhängig zu machen, die die Einhaltung der "Zweitwohnsitzregelung" bestätigt, weil vergleichbare Beschränkungen des Grundverkehrs bereits im TirGVG 1993 (insbesondere Paragraph 14, leg cit) enthalten waren und daher zu den durch Artikel 70, des Beitrittsvertrages bis 31.12.1999 ausdrücklich aufrechterhaltenen Rechtsvorschriften gehören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108022
Dokumentnummer
JJR_19970610_OGH0002_0050OB00229_97F0000_001