Rechtssatz RS0108128
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108128
Entscheidungsdatum
15.05.1997
Rechtssatz
Das Zustellgesetz stellt beim Begriff "Wohnung" einerseits auf eine einigermaßen feste Beziehung zwischen einer Person und ihrem Aufenthaltsort und andererseits auch auf eine gewisse Dauer des Nutzungsverhältnisses ab, dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108128
Dokumentnummer
JJR_19970515_OGH0002_0010OB00023_97G0000_001