Rechtssatz RS0108155
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108155
Entscheidungsdatum
08.07.1997
Rechtssatz
Befand sich beim Verkauf der Liegenschaft an den Käufer die Verkäuferin in der Rechtsposition einer außerbücherlichen Eigentümerin und zugleich Vermieterin (Untervermieterin) des Bestandobjekts, so rechtfertigt diese besondere Sachlage die Annahme eines Vertragseintritts des Käufers in das zwischen der Verkäuferin und dem Untermieter bestehende Untermietverhältnis in Analogie zu § 1120 ABGB.Befand sich beim Verkauf der Liegenschaft an den Käufer die Verkäuferin in der Rechtsposition einer außerbücherlichen Eigentümerin und zugleich Vermieterin (Untervermieterin) des Bestandobjekts, so rechtfertigt diese besondere Sachlage die Annahme eines Vertragseintritts des Käufers in das zwischen der Verkäuferin und dem Untermieter bestehende Untermietverhältnis in Analogie zu Paragraph 1120, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108155
Dokumentnummer
JJR_19970708_OGH0002_0050OB00245_97H0000_001