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Rechtssatz RS0108242

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0108242

Geschäftszahl

9ObA219/97i

Entscheidungsdatum

27.08.1997

Rechtssatz

Ein Lehrherr, der einen noch nicht sechzehnjährigen Lehrling nur wenige Tage nach Beginn des Lehrverhältnisses auf einem Gerüst in mehr als vier Meter Höhe beschäftigt, verstößt kraß gegen die Verordnung über die Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche (BeschäftigungsV) und handelt daher grob fahrlässig, zumal ihm auch das Fehlen der vorgeschriebenen sicher begehbaren Zugänge ("Leitern, Leitergänge, Stiegen oder Laufbrücken"; Paragraph 46, Absatz 11, der hier noch anwendbaren Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung) bekannt war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108242

Dokumentnummer

JJR_19970827_OGH0002_009OBA00219_97I0000_001