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Rechtssatz RS0108406

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0108406

Geschäftszahl

Ds5/97

Entscheidungsdatum

22.09.1997

Norm

Geo §52
RDG §57 Abs3

Rechtssatz

Die Äußerung des beisitzenden Richters: "Was heißt verteilt? Das Material ist ja uralt und noch vorhanden. Da sitz ich ja für nix da", verstößt mit Rücksicht auf diese Wortwahl auch dann gegen das einem Richter durch die Bestimmungen der Paragraphen 52, Geo, 57 Absatz 3, RDG auferlegte Sachlichkeitsgebot, wenn damit nur zum Ausdruck gebracht werden sollte, daß Fragen des Vorsitzenden und des Staatsanwaltes unnötig seien und das Verfahren nur verzögern.

Entscheidungstexte

  • Ds 5/97
    Entscheidungstext OGH 22.09.1997 Ds 5/97

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108406

Dokumentnummer

JJR_19970922_OGH0002_0000DS00005_9700000_001