Rechtssatz RS0108406
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108406
Entscheidungsdatum
22.09.1997
Rechtssatz
Die Äußerung des beisitzenden Richters: "Was heißt verteilt? Das Material ist ja uralt und noch vorhanden. Da sitz ich ja für nix da", verstößt mit Rücksicht auf diese Wortwahl auch dann gegen das einem Richter durch die Bestimmungen der §§ 52 Geo, 57 Abs 3 RDG auferlegte Sachlichkeitsgebot, wenn damit nur zum Ausdruck gebracht werden sollte, daß Fragen des Vorsitzenden und des Staatsanwaltes unnötig seien und das Verfahren nur verzögern.Die Äußerung des beisitzenden Richters: "Was heißt verteilt? Das Material ist ja uralt und noch vorhanden. Da sitz ich ja für nix da", verstößt mit Rücksicht auf diese Wortwahl auch dann gegen das einem Richter durch die Bestimmungen der Paragraphen 52, Geo, 57 Absatz 3, RDG auferlegte Sachlichkeitsgebot, wenn damit nur zum Ausdruck gebracht werden sollte, daß Fragen des Vorsitzenden und des Staatsanwaltes unnötig seien und das Verfahren nur verzögern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108406
Dokumentnummer
JJR_19970922_OGH0002_0000DS00005_9700000_001