Rechtssatz RS0108503
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0108503
Geschäftszahl
10ObS294/97a
Entscheidungsdatum
09.09.1997
Norm
EGV Maastricht Art117
Rechtssatz
Der Regelungsbereich des EU-Rechtes im Bereich des Sozialrechtes erstreckt sich im wesentlichen auf die Statuierung zwischenstaatlichen Sozialrechtes. Das Gemeinschaftsrecht wirkt grundsätzlich nicht auf die innerstaatlichen Regelungen der einzelnen Sozialversicherungssysteme ein. Art 117 EG-Vertrag hat rein programmatischen Charakter und begründet keine Rechte des Einzelnen.Der Regelungsbereich des EU-Rechtes im Bereich des Sozialrechtes erstreckt sich im wesentlichen auf die Statuierung zwischenstaatlichen Sozialrechtes. Das Gemeinschaftsrecht wirkt grundsätzlich nicht auf die innerstaatlichen Regelungen der einzelnen Sozialversicherungssysteme ein. Artikel 117, EG-Vertrag hat rein programmatischen Charakter und begründet keine Rechte des Einzelnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108503
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19970909_OGH0002_010OBS00294_97A0000_002