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Rechtssatz RS0108777

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0108777

Geschäftszahl

12Os93/97

Entscheidungsdatum

30.09.1997

Rechtssatz

Ist im Falle der geltend gemachten (angeblichen) Parteilichkeit eines Sachverständigen bei Erfüllung der ihm durch die gerichtliche Bestellung übertragenen Aufgaben ein denkmöglicher Freiraum, in welchem sich diese zum Nachteil des Beschwerdeführers hätte auswirken können, nach den verfahrensaktuellen Rahmenbedingungen nicht von selbst einsichtig, bedarf der Antrag auf Expertenenthebung zur Überprüfung seiner Berechtigung der Anführung besonderer Gründe, aus denen dennoch eine nicht ausschließlich sachlich orientierte Gutachtenserstellung zu besorgen wäre.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 93/97
    Entscheidungstext OGH 30.09.1997 12 Os 93/97

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108777

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2009

Dokumentnummer

JJR_19970930_OGH0002_0120OS00093_9700000_001