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Rechtssatz RS0108905

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0108905

Geschäftszahl

2Ob221/97g

Entscheidungsdatum

09.10.1997

Rechtssatz

Die Berücksichtigung des Mitverschuldens des Geschädigten führt zu einer Aufteilung des Gesamtschadens nach Quoten entsprechend den Verschuldensanteilen von Schädiger und Geschädigtem; wenn sich dieses Verhältnis nicht bestimmen läßt, hat der Schädiger die Hälfte des Schadens zu ersetzen. (Bei der Bestimmung der Verschuldensanteile sind die Größe und Wahrscheinlichkeit der schuldhaft herbeigeführten Gefahr, die Bedeutung der verletzten Vorschriften und der Grad der Fahrlässigkeit zu berücksichtigen.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108905

Dokumentnummer

JJR_19971009_OGH0002_0020OB00221_97G0000_001