Rechtssatz RS0109354
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109354
Geschäftszahl
10ObS304/97x
Entscheidungsdatum
13.01.1998
Norm
AbkSozSi Österreich-Italien allg
AbkSozSi Österreich-Italien Art1 Abs1 Z8
Rechtssatz
Daß zwischen Italien und Österreich eine Aufrechnung stillschweigend (oder sogar ausdrücklich) staatsvertraglich ausgeschlossen worden wäre, ist weder dem Text der betreffenden Abkommen noch den hiezu zur Verfügung stehenden Erläuterungen in den parlamentarischen Materialien zu entnehmen. Gegen die grundsätzliche Unterstellung auch des Begriffes (und der Geldleistung) der Ausgleichszulage unter das Abkommen bestehen keine terminologischen oder inhaltlichen Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109354
Dokumentnummer
JJR_19980113_OGH0002_010OBS00304_97X0000_008