Rechtssatz RS0109411
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109411
Entscheidungsdatum
11.03.1998
Rechtssatz
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kündigungsentschädigung kann wegen des zwingenden Charakters der diesen Anspruch begründenden Normen nicht durch die vertragliche Vereinbarung einer vom Arbeitgeber zu zahlenden, unter der gesetzlichen Höhe der Kündigungsentschädigung liegenden Konventionalstrafe beschränkt werden (vgl auch 9 ObA 160/94).Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kündigungsentschädigung kann wegen des zwingenden Charakters der diesen Anspruch begründenden Normen nicht durch die vertragliche Vereinbarung einer vom Arbeitgeber zu zahlenden, unter der gesetzlichen Höhe der Kündigungsentschädigung liegenden Konventionalstrafe beschränkt werden vergleiche auch 9 ObA 160/94).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109411
Dokumentnummer
JJR_19980311_OGH0002_009OBA00004_98Y0000_001