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Rechtssatz RS0109419

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0109419

Geschäftszahl

1Ob31/98k; 8Ob90/00v

Entscheidungsdatum

30.03.2000

Rechtssatz

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, das Einkommen einer knapp Neunzehnjährigen bei Gewährung eines Kredits mit monatlichen Rückzahlungsraten von etwa S 2.000,-- über deren bzw die Angaben des Dienstgebers hinaus zu überprüfen. Auch aus Paragraph 36, BWG ergibt sich keine derartige Sorgfaltspflicht. Eine Einkommensprüfung zum Schutz eines (dann) Volljährigen ist überhaupt nicht vorgesehen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 31/98k
    Entscheidungstext OGH 24.02.1998 1 Ob 31/98k
  • 8 Ob 90/00v
    Entscheidungstext OGH 30.03.2000 8 Ob 90/00v
    nur: Eine Einkommensprüfung zum Schutz eines Volljährigen ist überhaupt nicht vorgesehen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109419

Dokumentnummer

JJR_19980224_OGH0002_0010OB00031_98K0000_001