Rechtssatz RS0109419
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109419
Entscheidungsdatum
30.03.2000
Rechtssatz
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, das Einkommen einer knapp Neunzehnjährigen bei Gewährung eines Kredits mit monatlichen Rückzahlungsraten von etwa S 2.000,-- über deren bzw die Angaben des Dienstgebers hinaus zu überprüfen. Auch aus § 36 BWG ergibt sich keine derartige Sorgfaltspflicht. Eine Einkommensprüfung zum Schutz eines (dann) Volljährigen ist überhaupt nicht vorgesehen.Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, das Einkommen einer knapp Neunzehnjährigen bei Gewährung eines Kredits mit monatlichen Rückzahlungsraten von etwa S 2.000,-- über deren bzw die Angaben des Dienstgebers hinaus zu überprüfen. Auch aus Paragraph 36, BWG ergibt sich keine derartige Sorgfaltspflicht. Eine Einkommensprüfung zum Schutz eines (dann) Volljährigen ist überhaupt nicht vorgesehen.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 31/98k
Entscheidungstext OGH 24.02.1998 1 Ob 31/98k
- 8 Ob 90/00v
Entscheidungstext OGH 30.03.2000 8 Ob 90/00v
nur: Eine Einkommensprüfung zum Schutz eines Volljährigen ist überhaupt nicht vorgesehen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109419
Dokumentnummer
JJR_19980224_OGH0002_0010OB00031_98K0000_001