Rechtssatz RS0109461
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109461
Entscheidungsdatum
02.02.1998
Rechtssatz
Der Versuch des Disziplinarbeschuldigten mittels einer bedenklichen Urkunde bücherliches Eigentum an Grundstücken zu erwerben, um auf unzulässige und unkorrekte Weise den Eigentumserwerb eines Mitinteressenten an diesen Liegenschaften zu verhindern stellt eine Verletzung von Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109461
Dokumentnummer
JJR_19980202_OGH0002_005BKD00006_9600000_001