Rechtssatz RS0109468
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109468
Entscheidungsdatum
25.08.1997
Norm
DSt 1990 §1 C4
RAO §9 Abs1
Rechtssatz
Ein gravierender Verstoß gegen die in § 9 Abs 1 RAO normierte Treuepflicht liegt vor, wenn der Disziplinarbeschuldigte den Auftrag auf Durchführung der Verbücherung des Veräußerungsverbotes unterläßt und am Bruch des jedenfalls obligatorisch wirkenden Veräußerungsverbotes mitwirkt.Ein gravierender Verstoß gegen die in Paragraph 9, Absatz eins, RAO normierte Treuepflicht liegt vor, wenn der Disziplinarbeschuldigte den Auftrag auf Durchführung der Verbücherung des Veräußerungsverbotes unterläßt und am Bruch des jedenfalls obligatorisch wirkenden Veräußerungsverbotes mitwirkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109468
Dokumentnummer
JJR_19970825_OGH0002_014BKD00005_9700000_001