Rechtssatz RS0109605
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109605
Entscheidungsdatum
01.04.1998
Rechtssatz
Wenn auch ein nicht zu unterschätzender Teil der erwachsenen Österreicher in einer Lebensgemeinschaft steht, ohne mit seinem Lebenspartner verheiratet zu sein, wurde vom Gesetzgeber bisher auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft nur in einzelnen Bestimmungen Bezug genommen, während ein umfassendes Regelungsgebilde fehlt. Rechtspolitische Bestrebungen, die Rechte von Lebensgefährten weiter zu stärken, begegnen ungeachtet aller ideologischen Differenzen immer der Schwierigkeit, daß der Gesetzgeber nicht ohne weiteres die von den Lebensgefährten vielfach gerade erwünschte (rechtliche) Ungebundenheit beschneiden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109605
Dokumentnummer
JJR_19980401_OGH0002_0090OB00096_98B0000_001