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Rechtssatz RS0109652

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0109652

Geschäftszahl

2Ob17/98h

Entscheidungsdatum

12.02.1998

Rechtssatz

Ein geschlossener Zug von Fußgängern im Sinne des Paragraph 77, StVO ist durch das Zusammengehörigkeitsgefühl der Teilnehmer, welche auch in der äußeren Ordnung einer Fußgängergruppe ihren Ausdruck finden muß, gekennzeichnet; dabei muß es sich nicht um eine militärische Formation handeln. Aus der beispielhaften Aufzählung geschlossener Züge geht hervor, daß für die Bildung eines geschlossenen Zuges eine größere Anzahl von Personen erforderlich ist (hier: Wallfahrergruppe).

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 17/98h
    Entscheidungstext OGH 12.02.1998 2 Ob 17/98h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109652

Dokumentnummer

JJR_19980212_OGH0002_0020OB00017_98H0000_001