Rechtssatz RS0109677
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109677
Entscheidungsdatum
12.02.1998
Norm
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art71 Abs1 lita
Rechtssatz
Ein schwerwiegender Mangel der Kreditwürdigkeit im Sinne des Art 71 Abs 1 lit a UN-Kaufrechtsübk ist etwa gegeben, wenn über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder der Schuldner seine Zahlungen oder Lieferungen eingestellt hat. Einzelne verspätete Zahlungen oder eine schleppende Zahlungsweise genügen für sich in der Regel nicht, einen schweren Mangel der Kreditwürdigkeit anzuzeigen.Ein schwerwiegender Mangel der Kreditwürdigkeit im Sinne des Artikel 71, Absatz eins, Litera a, UN-Kaufrechtsübk ist etwa gegeben, wenn über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder der Schuldner seine Zahlungen oder Lieferungen eingestellt hat. Einzelne verspätete Zahlungen oder eine schleppende Zahlungsweise genügen für sich in der Regel nicht, einen schweren Mangel der Kreditwürdigkeit anzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109677
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011
Dokumentnummer
JJR_19980212_OGH0002_0020OB00328_97T0000_002