Rechtssatz RS0109781
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109781
Entscheidungsdatum
20.05.2009
Norm
Haager Minderjährigenschutzabk Art4
Haager Minderjährigenschutzabk Art5
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art3
Rechtssatz
Selbst bei unrechtmäßigem Aufenthaltswechsel des Kindes kann das Bestehen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Neustaat nicht mehr verneint werden, wenn der Aufenthalt über einen entsprechenden Zeitraum gedauert hat und eine soziale Integration des Kindes insoweit erfolgt ist, dass es sich im Neustaat eingelebt hat. Diese Überlegungen müssen umso mehr gelten, wenn es sich beim "Neustaat" um den Heimatstaat handelt, dessen Sprache der Minderjährige perfekt beherrscht, zumal die Maßnahmen der Heimatbehörden jene des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts verdrängen.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 368/97v
Entscheidungstext OGH 16.04.1998 8 Ob 368/97v
- 2 Ob 78/09y
Entscheidungstext OGH 20.05.2009 2 Ob 78/09y
Vgl; Beisatz: Hier: Art 3 HKÜ. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109781
Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009
Dokumentnummer
JJR_19980416_OGH0002_0080OB00368_97V0000_001