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Rechtssatz RS0109781

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0109781

Geschäftszahl

8Ob368/97v; 2Ob78/09y

Entscheidungsdatum

20.05.2009

Norm

Haager Minderjährigenschutzabk Art4
Haager Minderjährigenschutzabk Art5
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art3

Rechtssatz

Selbst bei unrechtmäßigem Aufenthaltswechsel des Kindes kann das Bestehen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Neustaat nicht mehr verneint werden, wenn der Aufenthalt über einen entsprechenden Zeitraum gedauert hat und eine soziale Integration des Kindes insoweit erfolgt ist, dass es sich im Neustaat eingelebt hat. Diese Überlegungen müssen umso mehr gelten, wenn es sich beim "Neustaat" um den Heimatstaat handelt, dessen Sprache der Minderjährige perfekt beherrscht, zumal die Maßnahmen der Heimatbehörden jene des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts verdrängen.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 368/97v
    Entscheidungstext OGH 16.04.1998 8 Ob 368/97v
  • 2 Ob 78/09y
    Entscheidungstext OGH 20.05.2009 2 Ob 78/09y
    Vgl; Beisatz: Hier: Art 3 HKÜ. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109781

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2009

Dokumentnummer

JJR_19980416_OGH0002_0080OB00368_97V0000_001