Rechtssatz RS0109812
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109812
Entscheidungsdatum
21.01.1993
Rechtssatz
Der Verweis des § 320 Abs 1 Z 3 StGB auf die auf diesem Gebiet bestehenden Vorschriften ist ein dogmatisch dem Tatbild zuzuordnendes Merkmal, das rechtliche Beziehungen enthält und als normatives Tatbestandsmerkmal einzustufen ist.Der Verweis des Paragraph 320, Absatz eins, Ziffer 3, StGB auf die auf diesem Gebiet bestehenden Vorschriften ist ein dogmatisch dem Tatbild zuzuordnendes Merkmal, das rechtliche Beziehungen enthält und als normatives Tatbestandsmerkmal einzustufen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0109812
Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011
Dokumentnummer
JJR_19930121_OGH0002_0130OS00067_9100000_007