Rechtssatz RS0109898
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0109898
Geschäftszahl
10ObS283/97h
Entscheidungsdatum
10.03.1998
Rechtssatz
Wird jemand in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis übernommen, so erlöschen durch die Zahlung des Überweisungsbetrages nicht nur die durch die Beschäftigung bei diesem Dienstgeber erworbenen Versicherungszeiten, sondern auch solche aufgrund einer gleichzeitg daneben ausgeübten weiteren Beschäftigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109898
Dokumentnummer
JJR_19980310_OGH0002_010OBS00283_97H0000_001