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Rechtssatz RS0109986

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0109986

Geschäftszahl

1Ob107/97k

Entscheidungsdatum

28.04.1998

Rechtssatz

Eine rechtskräftige Betriebsanlagengenehmigung kann nicht schlechthin alle Eingriffe in das Eigentum von Nachbargrundstücken zu rechtmäßigen machen. Die Gerichte haben vielmehr die Rechtmäßigkeitsprüfung selbständig dahin durchzuführen, daß beurteilt wird, ob die Voraussetzungen nach Paragraph 79, GewO vorliegen und eine dann zu erwarten gewesene Änderung der Auflage den eingetretenen Schaden verhindert oder vermindert hätte. Stellt sich heraus, daß die Voraussetzungen für die Erteilung weiterer Auflagen nach Paragraph 79, GewO vorgelegen wären und diese den Schaden hintangehalten oder vermindert hätten, ist zu prüfen, ob die Organe der beklagten Parteien ein Verschulden daran traf, daß sie nicht von sich aus diese Maßnahmen durchführten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 107/97k
    Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 107/97k
    Veröff: SZ 71/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109986

Dokumentnummer

JJR_19980428_OGH0002_0010OB00107_97K0000_005