Rechtssatz RS0110032
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110032
Entscheidungsdatum
19.05.1998
Rechtssatz
Ein Rechtsträger wird hoheitlich tätig, wenn er zur Erreichung von Verwaltungszielen Hoheitsakte setzt, wenn der Rechtsträger dem Staatsbürger also mit Befehlgewalt und Zwangsgewalt ausgestattet gegenübertritt. Hier: Einholung eines Privatgutachtens im Sinne des § 29 Abs 2 WGG.Ein Rechtsträger wird hoheitlich tätig, wenn er zur Erreichung von Verwaltungszielen Hoheitsakte setzt, wenn der Rechtsträger dem Staatsbürger also mit Befehlgewalt und Zwangsgewalt ausgestattet gegenübertritt. Hier: Einholung eines Privatgutachtens im Sinne des Paragraph 29, Absatz 2, WGG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110032
Dokumentnummer
JJR_19980519_OGH0002_0010OB00140_98I0000_001