Rechtssatz RS0110213
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110213
Entscheidungsdatum
30.06.1998
Rechtssatz
Wesentliche Voraussetzung für einen Teilnahmeentschluß der angesprochenen Verkehrskreise ist nämlich auch die Information über die ausgespielten Preise; das Gleichwertigkeitserfordernis bezieht sich daher - neben der allgemeinen Teilnahmemöglichkeit - gleichermaßen auch auf die Möglichkeiten, Informationen über die ausgespielten Preise zu erhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110213
Dokumentnummer
JJR_19980630_OGH0002_0040OB00133_98G0000_001