Rechtssatz RS0110300
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110300
Geschäftszahl
Rkv1/98; Rkv1/01
Entscheidungsdatum
28.11.2001
Rechtssatz
Bei Verfahren nach dem Dritten Rückstellungsgesetz handelt es sich um echte Streitsachen des außerstreitigen Verfahrens, in welchen - gleich dem Zivilprozeß - zwei Beteiligte beziehungsweise Gruppen von Beteiligten mit gegenläufigen Interessen einander gegenüberstehen und das Gericht berufen ist, über subjektive Rechte - also wie im Streitverfahren Leistungsansprüche, Feststellungsbegehren beziehungsweise Rechtsgestaltungsbegehren - zu befinden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110300
Dokumentnummer
JJR_19980630_OGH0002_000RKV00001_9800000_002