Rechtssatz RS0110315
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110315
Entscheidungsdatum
14.07.1998
Rechtssatz
Ob eine ein höheres Einkommen sichernde Tätigkeit dem Unterhaltspflichtigen im Einzelfall zumutbar ist, orientiert sich am Maßstab eines ordentlichen familienbewußten und pflichtbewußten Ehegatten und Vater, der sich mit seinen Kräften dafür einsetzt, seinen Unterhaltsberechtigten angemessenen Unterhalt leisten zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110315
Dokumentnummer
JJR_19980714_OGH0002_0040OB00181_98S0000_002