Rechtssatz RS0110364
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110364
Entscheidungsdatum
28.07.1998
Rechtssatz
Bei der Bedarfsermittlung ist im Fall des minderjährigen Halbwaisen nicht auf die Lebensverhältnisse zu Lebzeiten der verstorbenen, damals obsorgeberechtigten Mutter, sondern auf seine derzeitigen Lebensverhältnisse, somit jene bei Beschlußfassung erster Instanz abzustellen, auch wenn der relativ hohe Waisenversorgungsgenuß des Minderjährigen auf ein überdurchschnittlich hohes Einkommen der verstorbenen Mutter zurückgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110364
Dokumentnummer
JJR_19980728_OGH0002_0010OB00109_98F0000_002