Rechtssatz RS0110429
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110429
Entscheidungsdatum
13.07.1998
Rechtssatz
Ein Richter, der außer Dienst von einem Kollegen behauptet, dessen Ladung (zu einer Hauptverhandlung) drücke eine menschenverachtende Gesinnung aus, und von einem anderen, er inszeniere ein Strafverfahren und halte es nun schon 1 1/2 Jahre "auf Flamme", wobei er zumindest in Kauf nimmt, daß diese Behauptungen als seine in die Öffentlichkeit treten, hat vorsätzlich die Gefahr einer Schmälerung des Vertrauens in die richterlichen Amtshandlungen und die Achtung vor dem Richterstande herbeigeführt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110429
Dokumentnummer
JJR_19980713_OGH0002_0000DS00005_9500000_001