Rechtssatz RS0110523
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110523
Entscheidungsdatum
07.07.1998
Rechtssatz
Die im § 16 Abs 1 MRG aufgezählten Kriterien stehen ohne unterschiedliche Wertung nebeneinander. Im konkreten Einzelfall kann jedoch den einzelnen Kriterien unterschiedliches Gewicht auf Grund des jeweils besonders ausgeformten Sachverhaltes zukommen.Die im Paragraph 16, Absatz eins, MRG aufgezählten Kriterien stehen ohne unterschiedliche Wertung nebeneinander. Im konkreten Einzelfall kann jedoch den einzelnen Kriterien unterschiedliches Gewicht auf Grund des jeweils besonders ausgeformten Sachverhaltes zukommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110523
Dokumentnummer
JJR_19980707_OGH0002_0050OB00010_98A0000_003