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Rechtssatz RS0110601

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0110601

Geschäftszahl

8ObA199/98t

Entscheidungsdatum

24.08.1998

Norm

ABGB §906
AngG §7

Rechtssatz

Erklärt ein Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot den Eintritt gemäß Paragraph 7, Absatz 2, AngG und begehrt die Abtretung der Ansprüche gegen den Besteller an ihn, hat er mit seiner Klage bindend das Eintrittsrecht gewählt und kann daher nicht später (in einer Tagsatzung) sein Begehren auf "Schadenersatz, hilfsweise Eintritt" umstellen. Das Wahlrecht ist durch die einmal ausgeübte Wahl endgültig erloschen. Auch eine Zurückziehung der zugestellten, die Wahl enthaltenden Klage kann die geschehene materiellrechtliche Gestaltung nicht mehr beseitigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110601

Dokumentnummer

JJR_19980824_OGH0002_008OBA00199_98T0000_001