Rechtssatz RS0110723
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110723
Geschäftszahl
10ObS147/98k
Entscheidungsdatum
15.09.1998
Rechtssatz
Das Gastgewerbe wurde durch die GRNov 1992 in die nicht bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbe (vorher konzessioniertes Gewerbe) eingereiht. Die zur Verabreichung von Speisen berechtigten Gastgewerbetreibenden sind auch berechtigt, die zu verabreichenden Speisen selbst zu erzeugen. In diesem Sinne konnte die Versicherte im Rahmen der Ausübung des Gastgewerbes in der besonderen Betriebsform eines Eissalons das Speiseeis selbst erzeugen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110723
Dokumentnummer
JJR_19980915_OGH0002_010OBS00147_98K0000_001