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Rechtssatz RS0110728

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0110728

Geschäftszahl

5Ob220/98h

Entscheidungsdatum

29.09.1998

Rechtssatz

Eine der Kumulierungsmöglichkeiten außerhalb des Paragraph 86, GBG, die das Gesetz selbst vorsieht, betrifft die in Paragraph 108, GBG geregelte Eintragung von Simultanpfandrechten. Hier ist das Kumulierungshindernis außer acht zu lassen, das sich daraus ergeben könnte, daß Eintragungen in verschiedenen Grundbuchseinlagen vorzunehmen sind; es ist also so vorzugehen, als bildeten alle Grundbuchseinlagen, in denen die Simultanhypothek zu verbüchern ist, eine Einheit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110728

Dokumentnummer

JJR_19980929_OGH0002_0050OB00220_98H0000_001