Rechtssatz RS0110796
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110796
Entscheidungsdatum
13.10.1998
Rechtssatz
Die vor dem Inkrafttreten des 3. WÄG vollzogene Einbringung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine OHG kann nur den Tatbestand des § 12 Abs 3 aF MRG und nicht auch jenen des § 46a Abs 4 MRG verwirklichen. Gleiches gilt für den Fall, daß es durch die Einbringung des Unternehmens einer Personengesellschaft samt Mietrechten als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft zum gesetzlichen Eintritt eines neuen Rechtssubjekts "anstelle des bisherigen" in den Mietvertrag kommt.Die vor dem Inkrafttreten des 3. WÄG vollzogene Einbringung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine OHG kann nur den Tatbestand des Paragraph 12, Absatz 3, aF MRG und nicht auch jenen des Paragraph 46 a, Absatz 4, MRG verwirklichen. Gleiches gilt für den Fall, daß es durch die Einbringung des Unternehmens einer Personengesellschaft samt Mietrechten als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft zum gesetzlichen Eintritt eines neuen Rechtssubjekts "anstelle des bisherigen" in den Mietvertrag kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110796
Dokumentnummer
JJR_19981013_OGH0002_0050OB00249_98Y0000_001