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Rechtssatz RS0110950

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0110950

Geschäftszahl

9ObA243/98w

Entscheidungsdatum

11.11.1998

Norm

Zusatzabk zum KollV Bundestheater-Orchester §1 Abs1
Zusatzabk zum KollV Bundestheater-Orchester §4

Rechtssatz

Paragraph eins, Absatz eins, faßt die Nichtverlängerungserklärung im Sinne einer Verpflichtung zur Vertragsverlängerung allerdings unter geänderten Verhältnissen, vergleichbar mit einer sogenannten "Änderungskündigung" ins Auge und endet das Dienstverhältnis erst bei Nichtannahme eines angebotenen dem wesentlichen Inhalt nach vorgegebenen Dienstvertrages mit Ablauf der Befristung. Im Fall des Paragraph 4, führt die Nichtverlängerungserklärung wegen in der Person des Mitgliedes gelegenen Gründen nicht zu einer Verlängerung des befristeten Vertragsverhältnisses. Das Dienstverhältnis endet dann mit Ablauf der Befristung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110950

Dokumentnummer

JJR_19981111_OGH0002_009OBA00243_98W0000_001