Rechtssatz RS0110950
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110950
Entscheidungsdatum
11.11.1998
Norm
Zusatzabk zum KollV Bundestheater-Orchester §1 Abs1
Zusatzabk zum KollV Bundestheater-Orchester §4
Rechtssatz
§ 1 Abs 1 faßt die Nichtverlängerungserklärung im Sinne einer Verpflichtung zur Vertragsverlängerung allerdings unter geänderten Verhältnissen, vergleichbar mit einer sogenannten "Änderungskündigung" ins Auge und endet das Dienstverhältnis erst bei Nichtannahme eines angebotenen dem wesentlichen Inhalt nach vorgegebenen Dienstvertrages mit Ablauf der Befristung. Im Fall des § 4 führt die Nichtverlängerungserklärung wegen in der Person des Mitgliedes gelegenen Gründen nicht zu einer Verlängerung des befristeten Vertragsverhältnisses. Das Dienstverhältnis endet dann mit Ablauf der Befristung.Paragraph eins, Absatz eins, faßt die Nichtverlängerungserklärung im Sinne einer Verpflichtung zur Vertragsverlängerung allerdings unter geänderten Verhältnissen, vergleichbar mit einer sogenannten "Änderungskündigung" ins Auge und endet das Dienstverhältnis erst bei Nichtannahme eines angebotenen dem wesentlichen Inhalt nach vorgegebenen Dienstvertrages mit Ablauf der Befristung. Im Fall des Paragraph 4, führt die Nichtverlängerungserklärung wegen in der Person des Mitgliedes gelegenen Gründen nicht zu einer Verlängerung des befristeten Vertragsverhältnisses. Das Dienstverhältnis endet dann mit Ablauf der Befristung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110950
Dokumentnummer
JJR_19981111_OGH0002_009OBA00243_98W0000_001