Rechtssatz RS0110980
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0110980
Entscheidungsdatum
05.10.1998
Norm
DSt 1990 §1 I
RL-BA 1977 §49 Z3
Rechtssatz
(Unzulässige) "Eigenwerbung" beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes. Hier: Eine entgeltliche Einschaltung im Telefonbuch ist dem Begriff des Inserates zu unterstellen, weil ein Inserat (hier) keinen anderen Begriffsumfang hat als er zum Medienrecht geprägt wurde. § 49 RL-BA gestattet Inserate ausschließlich in den unter Z 3 lit a - e genannten Anläßen. Bereits die unzulässige Art der Inserateneinschaltung läuft dem grundsätzlichen Unterlassungsverbot des § 45 Abs 3 iVm § 49 RL-BA standeswidriger Werbung zuwider.(Unzulässige) "Eigenwerbung" beeinträchtigt Ehre und Ansehen des Standes. Hier: Eine entgeltliche Einschaltung im Telefonbuch ist dem Begriff des Inserates zu unterstellen, weil ein Inserat (hier) keinen anderen Begriffsumfang hat als er zum Medienrecht geprägt wurde. Paragraph 49, RL-BA gestattet Inserate ausschließlich in den unter Ziffer 3, Litera a, - e genannten Anläßen. Bereits die unzulässige Art der Inserateneinschaltung läuft dem grundsätzlichen Unterlassungsverbot des Paragraph 45, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 49, RL-BA standeswidriger Werbung zuwider.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110980
Dokumentnummer
JJR_19981005_OGH0002_016BKD00006_9800000_001