Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0111085×

Rechtssatz RS0111085

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0111085

Geschäftszahl

6Ob145/98m

Entscheidungsdatum

29.10.1998

Rechtssatz

Aufwendungen für Anschaffung und Betrieb eines PKWs können nur insoweit die Unterhaltsbemessungsgrundlage vermindern, als es sich um Kosten handelt, die allein durch die Behinderung verursacht wurden. Das sind jene (Mehrkosten) Kosten, die auf die behindertengerechte Ausstattung des Fahrzeuges entfallen. Soweit diese Sonderausstattung des Fahrzeuges auch eine Erhöhung der Versicherungskosten (allenfalls auch der Betriebkosten) bewirkt, können auch diese Mehrkosten von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Personenkraftwagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111085

Dokumentnummer

JJR_19981029_OGH0002_0060OB00145_98M0000_004