Rechtssatz RS0111085
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111085
Entscheidungsdatum
29.10.1998
Rechtssatz
Aufwendungen für Anschaffung und Betrieb eines PKWs können nur insoweit die Unterhaltsbemessungsgrundlage vermindern, als es sich um Kosten handelt, die allein durch die Behinderung verursacht wurden. Das sind jene (Mehrkosten) Kosten, die auf die behindertengerechte Ausstattung des Fahrzeuges entfallen. Soweit diese Sonderausstattung des Fahrzeuges auch eine Erhöhung der Versicherungskosten (allenfalls auch der Betriebkosten) bewirkt, können auch diese Mehrkosten von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abgezogen werden.
Schlagworte
Personenkraftwagen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111085
Dokumentnummer
JJR_19981029_OGH0002_0060OB00145_98M0000_004