Rechtssatz RS0111291
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111291
Entscheidungsdatum
15.12.1998
Rechtssatz
Verkehrswerte "von Privat zu Privat" könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.Verkehrswerte "von Privat zu Privat" könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd Paragraph 306, ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111291
Dokumentnummer
JJR_19981215_OGH0002_0050OB00247_98D0000_001