Rechtssatz RS0111542
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111542
Entscheidungsdatum
09.02.1999
Rechtssatz
Im Fall des § 86 Abs 2 BSVG kann der Versicherte nicht darauf klagen, daß die Heilmittelkosten an ihn zu zahlen sind und er dann später mit der Apotheke verrechnet.Im Fall des Paragraph 86, Absatz 2, BSVG kann der Versicherte nicht darauf klagen, daß die Heilmittelkosten an ihn zu zahlen sind und er dann später mit der Apotheke verrechnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111542
Dokumentnummer
JJR_19990209_OGH0002_010OBS00009_99T0000_002