Rechtssatz RS0111585
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111585
Entscheidungsdatum
23.02.1999
Rechtssatz
Die Bindungswirkung einer rechtskräftigen Nutzwertfestsetzung erstreckt sich auch darauf, welche Teile der Liegenschaft gemäß § 1 Abs 2 WEG mit selbständigen Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten verbunden sind.Die Bindungswirkung einer rechtskräftigen Nutzwertfestsetzung erstreckt sich auch darauf, welche Teile der Liegenschaft gemäß Paragraph eins, Absatz 2, WEG mit selbständigen Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten verbunden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111585
Dokumentnummer
JJR_19990223_OGH0002_0050OB00031_99S0000_004