Rechtssatz RS0111628
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111628
Entscheidungsdatum
25.02.1999
Rechtssatz
Im Rahmen eines freien Dienstvertrages, auf den die Schutzbestimmungen des Arbeitsrechtes nicht anzuwenden sind, ist eine reine Erfolgsentlohnung (Provision) ohne Anspruch auf Entgelt bei rechtmäßig unterbliebener Arbeitsleistung (zB für Krankheit, Urlaub, wichtiger persönlicher Grund ua) keine unzulässige Überwälzung des Unternehmerrisikos und nicht zu beanstanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111628
Dokumentnummer
JJR_19990225_OGH0002_008OBA00038_99T0000_001