Rechtssatz RS0111743
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0111743
Entscheidungsdatum
20.07.2016
Rechtssatz
Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. Dazu gehören die aus einer möglichen Anfechtung (wegen Irrtums oder List) eines anläßlich des Ausscheidens (über die Beendigung einer in der Satzung verankerten Betriebsvereinbarung) abgeschlossenen Vergleiches resultierenden Ansprüche.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 323/98p
Entscheidungstext OGH 22.04.1999 6 Ob 323/98p
- 6 Ob 69/03w
Entscheidungstext OGH 21.05.2003 6 Ob 69/03w
Auch
- 6 Ob 128/16s
Entscheidungstext OGH 20.07.2016 6 Ob 128/16s
Auch; nur: Auch dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer Gesellschaft mbH steht ein Bucheinsichtsrecht für den Zeitraum bis zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zu, wenn er vermögensrechtliche Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verfolgt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111743
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2016
Dokumentnummer
JJR_19990422_OGH0002_0060OB00323_98P0000_001