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Rechtssatz RS0111975

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0111975

Geschäftszahl

8ObA173/98v

Entscheidungsdatum

18.05.1999

Rechtssatz

Eine einzelvertragliche Aufsaugungsklausel ist nur zulässig, wenn sie einem Günstigkeitsvergleich standhält. Der nötige Zusammenhang ist unter Beachtung des Zweckes der Istlohnerhöhungen nur bei zeitlichem Zusammenhang gewahrt. Bei einer Überzahlung von fast 40 % ist im Hinblick darauf, dass ein Unterschreiten des betriebsüblichen Lohnniveaus durch die teilweise Aufsaugung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses von nicht ganz 3 Jahren nicht einmal behauptet wurde, war der nötige Zusammenhang noch zu bejahen.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 173/98v
    Entscheidungstext OGH 18.05.1999 8 ObA 173/98v
    Veröff: SZ 72/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111975

Dokumentnummer

JJR_19990518_OGH0002_008OBA00173_98V0000_001