Rechtssatz RS0112066
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112066
Entscheidungsdatum
24.04.2020
Rechtssatz
Auch vor Inkrafttreten der (auf den vorliegenden Fall noch nicht anwendbaren) IESG-Novelle 1997, BGBl I 107/1997, sind Forderungen aus lang zurückliegenden, ohne Anerkenntnis des Arbeitgebers verjährten Urlaubsansprüchen nicht in den Kreis der gesicherten Ansprüche einzubeziehen.Auch vor Inkrafttreten der (auf den vorliegenden Fall noch nicht anwendbaren) IESG-Novelle 1997, Bundesgesetzblatt Teil eins, 107 aus 1997,, sind Forderungen aus lang zurückliegenden, ohne Anerkenntnis des Arbeitgebers verjährten Urlaubsansprüchen nicht in den Kreis der gesicherten Ansprüche einzubeziehen.
Entscheidungstexte
- 8 ObS 133/99p
Entscheidungstext OGH 27.05.1999 8 ObS 133/99p
- 8 ObS 5/05a
Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 ObS 5/05a
Auch; nur: Forderungen aus lang zurückliegenden, ohne Anerkenntnis des Arbeitgebers verjährten Urlaubsansprüchen nicht in den Kreis der gesicherten Ansprüche einzubeziehen. (T1)
Beisatz: Daran ändert auch nichts, dass der Arbeitnehmer keine Möglichkeit hatte, den Urlaub zu verbrauchen. (T2)
- 8 ObS 14/06a
Entscheidungstext OGH 21.09.2006 8 ObS 14/06a
Auch; nur T1; Beisatz: Diese Grundsätze gelten auch für ein Anerkenntnis des Dienstgebers und seine Erklärung, auf den Einwand der Präklusion zu verzichten. (T3)
- 8 ObS 2/20g
Entscheidungstext OGH 24.04.2020 8 ObS 2/20g
nur T1
- 8 ObS 1/20k
Entscheidungstext OGH 24.04.2020 8 ObS 1/20k
nur T1; Beis wie T2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112066
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2020
Dokumentnummer
JJR_19990527_OGH0002_008OBS00133_99P0000_001