Rechtssatz RS0112148
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112148
Entscheidungsdatum
26.05.1999
Norm
CMR Art13 Abs2
CMR Art21
Rechtssatz
War der Nachnahmebetrag im Frachtbrief eingetragen, so kann der Frachtführer diesen Betrag nach Zahlung gegen den Empfänger gemäß Art 13 Abs 2 CMR aus eigenem Recht geltend machen, ohne daß dieser ihm erfolgreich Einwendungen aus dem der Versendung zugrundeliegenden Vertragsverhältnis entgegenhalten könnte.War der Nachnahmebetrag im Frachtbrief eingetragen, so kann der Frachtführer diesen Betrag nach Zahlung gegen den Empfänger gemäß Artikel 13, Absatz 2, CMR aus eigenem Recht geltend machen, ohne daß dieser ihm erfolgreich Einwendungen aus dem der Versendung zugrundeliegenden Vertragsverhältnis entgegenhalten könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112148
Dokumentnummer
JJR_19990526_OGH0002_0030OB00116_99A0000_004