Rechtssatz RS0112174
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112174
Entscheidungsdatum
22.06.1999
Rechtssatz
Marktbeherrschung liegt demnach vor, wenn ein Unternehmen in der Lage ist, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, weil es die Möglichkeit hat, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112174
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008
Dokumentnummer
JJR_19990622_OGH0002_0040OB00090_99K0000_003