Rechtssatz RS0112193
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112193
Entscheidungsdatum
20.05.1999
Rechtssatz
Die Anfechtung der Herbeiführung der Aufrechnungslage nach § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO hat zur Folge, daß der Factor den Kaufpreis in die Masse zahlen und seine Forderung gegen den Kunden auf Rückzahlung des Vorschusses als Konkursforderung geltend machen muss.Die Anfechtung der Herbeiführung der Aufrechnungslage nach Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 2, erster Fall KO hat zur Folge, daß der Factor den Kaufpreis in die Masse zahlen und seine Forderung gegen den Kunden auf Rückzahlung des Vorschusses als Konkursforderung geltend machen muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112193
Dokumentnummer
JJR_19990520_OGH0002_0020OB00114_99Z0000_004