Rechtssatz RS0112342
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112342
Entscheidungsdatum
11.11.1999
Rechtssatz
Soweit nach Artikel 13 Abs 3 HGB das Personalstatut der ausländischen juristischen Personen ins Firmenbuch einzutragen ist, ergibt die EU-konforme Auslegung dieses Begriffes im Sinn der dargelegten Grundsätze die Erfassung der Rechtsordnung jenes Mitgliedstaates, in dem sich der statutarische Sitz der juristischen Person befindet und nach dessen Recht sie wirksam gegründet wurde; im vorliegenden Fall ist das Großbritannien.Soweit nach Artikel 13 Absatz 3, HGB das Personalstatut der ausländischen juristischen Personen ins Firmenbuch einzutragen ist, ergibt die EU-konforme Auslegung dieses Begriffes im Sinn der dargelegten Grundsätze die Erfassung der Rechtsordnung jenes Mitgliedstaates, in dem sich der statutarische Sitz der juristischen Person befindet und nach dessen Recht sie wirksam gegründet wurde; im vorliegenden Fall ist das Großbritannien.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 123/99b
Entscheidungstext OGH 15.07.1999 6 Ob 123/99b
- 6 Ob 124/99z
Entscheidungstext OGH 15.07.1999 6 Ob 124/99z
Veröff: SZ 72/121
- 6 Ob 122/99f
Entscheidungstext OGH 11.11.1999 6 Ob 122/99f
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112342
Dokumentnummer
JJR_19990715_OGH0002_0060OB00124_99Z0000_002