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Rechtssatz RS0112358

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112358

Geschäftszahl

3Ob258/97f

Entscheidungsdatum

25.08.1999

Rechtssatz

Der Anspruch des Verpflichteten auf Zuweisung eines allfälligen Meistbotsrest stellt eine Forderung dar, die Ausfluß aus dessen vormaligem Eigentumsrecht an der versteigerten Liegenschaft ist. Wenn daher beim Eigentumsrecht der Verpflichteten die Löschungsklage angemerkt war, bedeutet dies nach Ansicht des erkennenden Senates bei extensiver Wortinterpretation des Paragraph 220, Absatz 4, EO, daß nach dessen äußerst möglichem Wortsinn - ... Forderungen, hinsichtlich deren ...

- auch der Anspruch des Verpflichteten auf Zuweisung eines allfälligen Meistbotrest eine Forderung im Sinne des Paragraph 220, Absatz 4, EO ist, hinsichtlich derer - hier: beim Eigentumsrecht der Verpflichteten - die Löschungsklage angemerkt ist. Die Anmerkung der Löschungsklage ist sohin bei extensiver Wortinterpretation des Paragraph 220, Absatz 4, EO auch unter diese Bestimmung zu subsumieren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112358

Dokumentnummer

JJR_19990825_OGH0002_0030OB00258_97F0000_001