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Rechtssatz RS0112363

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112363

Geschäftszahl

3Ob53/98k

Entscheidungsdatum

25.08.1999

Rechtssatz

In den Fällen, in denen die gemeinsam zu versteigernden und eine unterschiedliche Widmung aufweisenden Grundstücke keine wirtschaftliche Einheit bilden, ist ebenfalls ein einheitliches geringstes Gebot festzusetzen, welches sich aber aus der Summe von zwei Dritteln des Wertes der als "Landgüter" anzusehenden Grundstücke und der Hälfte des Wertes der als "Häuser" geltenden Grundstücke zusammensetzt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 53/98k
    Entscheidungstext OGH 25.08.1999 3 Ob 53/98k

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112363

Dokumentnummer

JJR_19990825_OGH0002_0030OB00053_98K0000_002