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Rechtssatz RS0112382

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0112382

Geschäftszahl

9ObA197/99g

Entscheidungsdatum

01.09.1999

Rechtssatz

Die Änderung von Arbeitsverträgen, die der Veräußerer eines Betriebes im Wissen vom bevorstehenden Betriebsübergang in der Absicht vorgenommen hat, den Übernehmer zu schädigen, ist für letzteren nicht bindend. Dies ist mit der Sittenwidrigkeit der in Schädigungsabsicht vorgenommenen Änderung, aber auch damit zu begründen, daß eine nur mehr den Betriebsnachfolger, aber nicht mehr den bisherigen Arbeitgeber belastende und gerade dieses Ziel verfolgende Umgestaltung betrieblicher Arbeitsverträge wie ein Vertrag zu Lasten Dritter die Privatautonomie des Betriebsnachfolgers verletzt.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 197/99g
    Entscheidungstext OGH 01.09.1999 9 ObA 197/99g
    Veröff: SZ 72/134

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112382

Dokumentnummer

JJR_19990901_OGH0002_009OBA00197_99G0000_001