Rechtssatz RS0112404
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112404
Entscheidungsdatum
26.08.1999
Norm
AngG §36 Abs2 V
AngG §37
EGV Maastricht Art48
Rechtssatz
Eine Konkurrenzklausel kann eine im Einzelfall sachlich gerechtfertigte Beschränkung der Freizügigkeit sein, wenn sie sich als verhältnismäßig darstellt - was den nationalen Gerichten eine am Gemeinschaftsrecht orientierte Sachlichkeitsprüfung aufträgt -, zwingenden Gründen des Allgemeininteresses dient und sich unterschiedslos an Inländer und Ausländer richtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112404
Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008
Dokumentnummer
JJR_19990826_OGH0002_008OBA00196_99B0000_001