Rechtssatz RS0112503
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0112503
Entscheidungsdatum
28.09.1999
Rechtssatz
Die möglichen Belastungen der Stifter machen nicht nur eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung der nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb der Kinder gehörenden Stiftung notwendig; sie schließen es auch aus, daß die ebenfalls als Stifter an der Stiftung teilnehmenden Eltern die Kinder bei der Errichtung der Stiftung vertreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112503
Dokumentnummer
JJR_19990928_OGH0002_0040OB00231_99W0000_001